Nautik

Selbstfahrbewilligung

Boote, welche Eigentum der ÖWR sind (und solche, die für den ÖWR-Rettungsdienst herangezogen werden) dürfen nur von ÖWR-Mitgliedern, die im Besitz eines gültigen Schiffsführerpatentes und der Selbstfahrgenehmigung sind, geführt werden. Um die Selbstfahrgenehmigung zu erhalten, muss, sofern das Schiffsführerpatent nicht im örtlich zuständigen LV abgelegt wurde, eine Überprüfung durchgeführt werden. Die Ausstellung der Selbstfahrgenehmigung erfolgt durch den Landesverbandsreferenten für Nautik.

Diese Personen sollen folgende Voraussetzungen erfüllen:

Besitz des ÖWR-Helferscheines

1 Jahr aktiver Bootsdienst

Kenntnisse des Motores, sowie der technischen Ausrüstung (Funk, etc.)

Seemännisches Verhalten (Knoten, etc.)

Richtiges Verhalten bei Bergungen von Personen und Sachen